1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von so genannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
AGB
Geltung
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen, insbesondere Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt auf jeden Fall als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn die Bedingungen des Käufers dies ausschließen. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten auch ohne vorheriges Angebot oder Auftragsbestätigung spätestens mit der Annahme der Ware als vereinbart. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten auch für die gesamte weitere Geschäftsverbindung mit dem Käufer,
Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Aufträge und Vereinbarungen werden ausschließlich erst dann verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. Die schriftliche Auftragsbestätigung gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben.
Die in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen und in einem Angebot enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, Angaben in bezug auf die Verwendbarkeit von Geräten sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eigenschaften des Kaufgegenstandes sind ausdrücklich nur dann zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Ware dienen.
Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.
Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingangebot bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. finanzierende Hausbank. Lehnt diese den Antrag des Kunden ab, so bleibt es uns auch ohne Begründung überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf der Erfüllung durch den Kunden zu bestehen, Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrages ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.
Handbücher sind bei den vertriebenen Produkten zum Teil in englischer Sprache abgefasst. Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn englischsprachige Handbücher als Dokumentation beigefügt werden, und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige Handbücher angebracht ist. Deutschsprachige Handbücher sind für uns nur dann zwingend beizubringen, wenn dies mit dem Käufer schriftlich vereinbart wurde. Gilt auch für Software.
Erwirbt der Käufer Geräte, deren Anschluß aufgrund fehlender FTZ (FZZ) - Zulassung an das deutsche Postnetz unter Strafandrohung verboten ist, so sichert er zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu erwerben. Er stellt uns von jeder Haftung aus dem verbotenen Betrieb am Postnetz frei.
Preise und Zahlung
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der am Tage der Lieferung bzw. sonstigen Leistungen gültigen Mehrwertsteuer, ohne Installation, Schulung oder sonstigen Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblicher Verpackung. Gegebenenfalls erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt in jedem Fall nur nach besonderer schriftlicher Erklärung durch uns.
Der Rechnungsbetrag wird bei Übergabe der Ware rein netto ohne Skonti oder sonstigen Abzüge zur Zahlung fällig. Werden vom Käufer unberechtigterweise Skonti abgezogen oder sonstige Abzüge vorgenommen, so gerät der Käufer mit dem Fehlbetrag automatisch ohne weitere Aufforderung in Verzug.
Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden dem Käufer berechnet. Wird ein Scheck, gleich aus welchem Grund, seitens des kontoführenden Institutes nicht eingelöst, so gerät der Käufer automatisch mit sämtlichen Verbindlichkeiten in Verzug.
Ist der Kunde Kaufmann und gerät mit der Zahlung in Verzug, so hat er vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% pro Jahr zu zahlen.
Tritt beim Käufer eine Verrmögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Für den Fall, daß Leasing, Miete oder Teilzahlung vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit einer Rate um mehr als 14 Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung
Lieferung
Wir behalten uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.
Liefertermine und -fristen, welche verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer, mitgeteilt ist.
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher, und unverschuldeter Umstände - z.B. Betriebsstillegung durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. Liefern wir nach Ablauf der um eine angemessene Frist verlängerten Lieferfrist nicht, so ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Er kann erst nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei.In anderen Fällen ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist ist Ablehnungsandrohung zu setzen, wenn wir den vereinbarten Liefertermin um mehr als vier Wochen überschreiten.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
Falls dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen uns Leistungen zu verlangen, es sei denn, daß dem Lieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zur Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware am Lager und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen Einlösung. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des Kunden. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für den Verwender als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne den Versender zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für den Verkäufer grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Veränderung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er dem Verkäufer bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch die Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufes von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
Ist der Kunde ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Rechte aus § 455 BGB geltend machen und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese von Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die Forderung des Kunden gegen den Warenempfänger einzuziehen.
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir, auf Wunsch des Kunden einen angemessenen
neuen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unsere. Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an,
Wird dem Kunden Ware im Rahmen eines Teilzahlungsgeschäftes oder eines Leasings oder Mietgeschäftes überlassen. so haben wir unbeschadet unseres Rechtes zur Herausgabe der Ware das Recht auf Verwertung der Ware nach unserer Wahl und das Recht auf Schadenersatz.
Gewährleistung
Im Fall von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in der gleichen Weise wie für den Liefergegenstand. Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehr als zweimal erfolglos versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Kunden nicht zumutbar ist.
Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung sind ausgeschlossen. en, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb 2 Wochen gerügt hat. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
Voraussetzung für die Gewährleistung ist, daß der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auch auf unseren Wunsch mm Kunden an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Seatu@ge@ oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Änderungen und Eingriffe oder Reparatuversuche sind ausgeschlossen. Gleichzeitig erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, so ist untersagt wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen. Bei Software haftet der Kunde in diesem Fall für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen des Herstellers.
Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt Ode, rechtskräftig festgestellt.
Sollte ein Gegenstand vom Kunden als defekt reklamiert e, den, sich jedoch nach unserer Überprüfung bzw. nach Überprüfung des Herstellers als in Ordnung erweisen. behalten wir uns vor, die uns entstandenen Kosten (Frachten an den Hersteller) mindestens jedoch DM 100.-- als Kostenpauschale zu berechnen.
Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit der Erteilung des Auftrages vereinbart, daß ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber für alle Geräte oder das ganze System besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird.
Es ist nach heutigem Stand der Technik nicht immer gewährleistet, daß Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremde. Baugruppen auf, stellt uns de, Kunde von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.
Wird dem Kunden eine über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgehende Garantie gewährt, so kann er aus dieser keine
Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz herleiten. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer herleiten.
Für den Fall, daß der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend den Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Nimmt er an einem Netzwerk Änderungen an de. bei der Auslieferung dokumentieren Einstellungen vor, so stellt er uns von der Gewährleistung frei. Dieser Fall tritt auch dann ein, wenn die Änderung zur Anpassung an Anwendersoftware dienen. Der Kunde willigt ein, daß wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Haus speichern.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß EDV-Drucker bestimmter Fabrikate oder auch manche Softwareprodukte nicht alle im deutschsprachigen Raum gebräuchlichen Sonderzeichen darstellen können. Der Kunde hat dies sorgfältig selbständig vor dem Kauf zu prüfen. Er kann später aus dem Fehlen diese Zeichen keine Ansprüche wegen falscher Beratung oder fehlender Eigenschaften des Gerätes bzw. Software herleiten.
Schadenersatz
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsvergütung.
Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbaren Schaden und/oder Folgeschäden, In jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterläßt. Die Haftung auf Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Kann der Kunde. keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen oder ist diese älter als 2 Tage, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
Liefert ein Kunde zu Reparatur, oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, daß wir zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten - ohne ihn nochmals darauf hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern - löschen. Für eine Datensicherung Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei. Dies gilt sinngemäß auch, wenn die Reparatur- oder Servicearbeiten im Hause des Kunden durchgeführt werden.
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, daß auch Originaldisketten des Softwarehersteller von sog, Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, daß Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wir diesen vorsätzlich verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Gerichtsstand Krefeld vereinbart mit der Maßgabe, daß wir berechtigt sind, auch am Ort des Kunden zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des UncitralKaufrechtes gelten zwischen uns und dem Käufer nicht.
Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht beruht.
Diese Schriftformvereinbarung kann gleichfalls nur schriftlich geändert werden.
Der Kunde ist damit einverstanden, daß wir die aus dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftliche Zwecke, auch innerhalb unserer Unternehmensgruppe in verbundenen Unternehmen verwenden.